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Strom

Gutschein für Energiekostenausgleich

Um die Bevölkerung bei den steigenden Energiekosten zu entlasten, lässt die Bundesregierung ab sofort Energiegutscheine im Wert von 150 Euro per Post an jeden österreichischen Haushalt schicken.

Der Energiekostengutschein muss bis spätestens 31. Oktober 2022 elektronisch mittels QR-Code aktiviert oder händisch ausgefüllt am Postweg an die Bundesregierung zurückgeschickt werden. In beiden Fällen wird der Gutschein vom Stromlieferanten des Haushaltes automatisch bei der Jahres- oder Schlussabrechnung berücksichtigt. Der einzelne Haushalt bekommt kein Geld überwiesen.

Der persönlich adressierte Gutschein gilt nur für die den Hauptwohnsitz und kann nicht weitergegeben werden.  Zudem muss am Gutschein bestätigt werden, dass die Einkünfte den für den Haushalt maßgebenden Höchstbetrag nicht übersteigen.

Wichtig ist, dass am Gutschein die zur Anlage passende Zählpunktnummer angeführt wird. Diese ist auf der Stromrechnung des Lieferanten zu finden.

 

Mehr dazu: www.energiekostenausgleich.gv.at