HINWEISGEBERPORTAL
Mit dem Hinweisgeberportal der Stadtwerke Schwaz können von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie externe Personen (Kunden, Partner, etc.) etwaige Verstöße oder Fehlverhalten, die möglicherweise unmoralisch, illegal oder ungesetzlich sind oder berufliche Standards verletzen, auf digitalem Weg anonym oder unter Angabe von Kontaktdaten gemeldet werden.
Um den Schutz und die Anonymität des Hinweisgebers zu gewährleisten, erfolgt die Meldung über das externe Portal „i-Inform“ der Firma IT-Kommunal.
Das HinweisgeberSchutzGesetz HSchG bezieht sich auf die Anwendungsbereiche Öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte, Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, Produktsicherheit und -konformität, Verkehrssicherheit, Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit, Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tierschutz, Öffentliche Gesundheit, Verbraucherschutz und Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen, Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 209 des StGB, BGBl. Nr. 60/1974. Hinweise zu anderen Themenbereichen sind nicht Ziel dieses Gesetzes und des Hinweisgeberprotals und daher auf anderen Wegen vorzubringen.
Vor Nutzung des Hinweisgeberportals sollte geprüft werden, ob die Bedenken auch direkt an die betroffene Person adressiert werden können.