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Photovoltaik

SONNE TANKEN

PV-Anlagen liegen im Trend. Das eigene Kraftwerk am Dach freut nicht nur die Umwelt sondern auch die Geldbörse.

Wir schließen Ihre PV-Anlage ans Netz, damit Sie Ihren persönlichen Sonnenstrom einspeisen können. Und wir errichten PV-Anlagen, denn in unserem Geschäftsbereichen Elektrotechnik und Smart Engineering sind die Spezialisten daheim.
Hier können Sie:

ERRICHTUNG VON PV-ANLAGEN

Wir planen und errichten Ihre private Photovoltaikanlage:

  • umfangreiche technische Beratung über die optimale Größe der PV-Anlage
  • Projektierung mit Drohnenflug
  • Konzeptionierung und Planung
  • Baueinreichung
  • Installation der PV-Anlage
  • Unterstützung bei Förderansuchen an Bund und Land
  • Verbrauchsoptimierung
  • marktkonforme Vergütung der Überschusseinspeisung

ANSCHLUSS UND BETRIEB VON PV-ANLAGEN

  • Eine Kleinsterzeugeranlage kann in der Regel mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden werden (Parallelbetrieb). Damit sind Sie in der Lage, die erzeugte elektrische Energie direkt selbst zu verbrauchen.

    Wenn Sie mit dem Einsatz einer Kleinsterzeugungsanlage (sog. Balkonkraftwerk, o.ä.) Strom in kleinen Mengen für den Eigenverbrauch erzeugen wollen, sollten Sie Folgendes beachten:

    ABLAUF UND BEDINGUNGEN ZUM ERLEICHTERTEN NETZZUTRITT VON KLEINSTERZEUGUNGSANLAGEN bis 0,8 kW in Summe

    1. Bitte melden Sie den Anschluss einer Kleinsterzeugeranlage mit dem „Datenblatt – Kleinsterzeuger bis 0,8 kW“ bei den Stadtwerken Schwaz an. Die Inbetriebnahme der Erzeugungsanlage erfolgt frühestens zwei Wochen ab dem Datum der Anmeldung.  In dieser Zeit prüfen wir die Eignung des Zählers und tauschen diesen, wenn notwendig, aus. Die geringen Kosten für den Zählertausch sind vom Kunden zu tragen.
    2. Sie als Betreiber sind für die vorschriftsmäßige Installation und den Betrieb Ihrer Anlage selbst zuständig und verantwortlich. Sie müssen sicherstellen, dass die elektrische Anlage für den Anschluss einer Erzeugungsanlage geeignet ist und die Herstellerangaben eingehalten werden. Wir empfehlen das Beiziehen eines Elektrikers, damit eine sichere Installation und der problemlose Betrieb gewährleistet sind. Wir als Netzbetreiber Stadtwerke Schwaz nehmen den Anschluss der Kleinsterzeugungsanlage lediglich zur Kenntnis.
    3. Die Erzeugungsanlage muss über einen Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle verfügen, damit die ENS (selbsttätig wirkende Netzentkupplung) die normativen Anforderungen erfüllt. Akzeptiert werden Prüfungen nach den Regelwerken OVE R25 oder VDE AR-N 4105 bzw. DIN VDE V 0124-100. Wir können diesen Konformitätsnachweis einfordern.
    4. Für die Erzeugungsanlage gibt es keinen Stromabnahmevertrag, sie ist nur für die Abdeckung des Eigenverbrauches vorgesehen. Die Vereinbarung über die Abgeltung von allfällig ins öffentliche Netz eingespeister Energie ist Sache des Kunden.
    5. Wir als Netzbetreiber nehmen den Anschluss der Kleinsterzeugungsanlage(n) lediglich zur Kenntnis und dulden diese auch im Sinne der Allgemeinen Verteilernetzbedingungen (AB-VN). Ihnen als Betreiber sollte bewusst sein, dass Sie für die vorschriftsmäßige Installation Ihrer Anlage selbst zuständig und verantwortlich sind.
    6. Bei einer Erhöhung der Anschlussleistung, etwa durch das Hinzufügen weiterer Kleinsterzeugungsanlagen, ist ein formaler Netzzugangsantrag bei den Stadtwerken Schwaz zu stellen, am besten durch einen von Ihnen beauftragten Elektriker, da dieser alle fachlichen Details weiß.

    Melden Sie Ihre Anlage bitte mit dem folgendem diesem Datenblatt an.

    • Netzanschlussantrag
      Der Anlagenbetreiber hat vor Errichtung der geplanten Photovoltaikanlage bei der Stadtwerke Schwaz GmbH um Erlaubnis anzusuchen. Die Eingabe erfolgt schriftlich (Formular "Antrag auf Netzanschluss Strom" + Datenblatt PV-Anlage) oder per Online-Formular.
    • Betriebserlaubnisverfahren
      Mit dem Antrag auf Netzanschluss wird das sogenannte Betriebserlaubnisverfahren eröffnet. Nach Überprüfung aller Unterlagen und der Umsetzbarkeit der Anlage erhält der Netznutzer ein Netzzugangsangebot/-vertrag (inkl. Zählpunkte) sowie auf Wunsch (bitte per Online-Formular oder per Tel. +43 5242 6970 oder Mail info@stadtwerkeschwaz.at anfordern) einen Einspeisevertrag, der innerhalb von 14 Tagen retourniert werden muss.
    • Installationsdokument
      Gemäß TOR Erzeuger muss vom Netzbenutzer zur Erlangung der Betriebserlaubnis die Konformität der Erzeugungsanlage mit Hilfe des zur Verfügung gestellten Installationsdokuments bestätigt werden. Der Netzbenutzer erhält das Installationsdokument gemeinsam mit dem Netzzugangsangebot. Es ist ausgefüllt und unterschrieben inkl. aller zugehörigen Beilagen spätestens zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gegenüber der Stadtwerke Schwaz GmbH vorzulegen.
    • Prüfbericht des Netzentkupplungsschutzes
      Wenn eine zentrale Entkupplungsstelle gefordert ist, muss eine Überprüfung der korrekten Funktionsweise des zugehörigen Netzentkupplungsschutzes gem. TOR Erzeuger im eingebauten und parametrierten Zustand erfolgen. Der entsprechende Prüfbericht ist dem Installationsdokument beizulegen.
    • Prüfbericht der selbsttätig wirkenden Freischaltstelle
      Die korrekte Funktionsweise einer wechselrichterintegrierten ENS gem. TOR Erzeuger muss durch die Konformitäts- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einer unabhängigen, akkreditierten Prüfstelle bestätigt sein. Die Bescheinigung ist dem Installationsdokument beizulegen
    • Betriebsmittelbescheinigung gem. TOR Erzeuger Typ A
      Die Erzeugungsanlage hat die Anforderungen gem. TOR Erzeuger Typ A bzw. RfG-VO zu erfüllen. Der Nachweis der Konformität der Wechselrichter kann durch die Konformitäts- bzw. Unbedenklichkeitsbescheinigung einer unabhängigen, akkreditierten Prüfstelle erfolgen und ist dem Installationsdokument beizulegen
    • Fertigstellung
      Nach Fertigstellung der Installationsarbeiten wird vom ausführenden konzessionierten Elektroinstallationsunternehmen die Fertigstellungsmeldung an die Stadtwerke Schwaz GmbH übermittelt. Anschließend wird ein Termin für die Zählermontage vereinbart.

    Technische Anforderungen finden Sie hier

  • Die gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen - kurz GEA genannt - können in Österreich seit 2017 umgesetzt werden und sind der kleine Vorläufer der Energiegemeinschaften.

    Bei diesem Modell wird selbst erzeugter Strom (z.B. PV-Anlage am Dach einer Wohnanlage) von mehreren Teilnehmer:innen genutzt. Das im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG) gesetzlich verankerte Konzept der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) macht es möglich, dass der auf dem Gebäude erzeugte Strom durch mehrere “teilnehmende Berechtigte” (z.B. Bewohner:innen) genutzt wird. Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Berechtigten an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind und über eine gemeinsame Erzeugungsanlage verfügen. Das öffentliche Netz wird hierbei nicht verwendet. So können sich etwa Mieter:innen oder Eigentümer:innen in Mehrparteienhäusern, aber auch in Bürogebäuden oder Einkaufszentren zusammenschließen, um gemeinsam eine Erzeugungsanlage zu nutzen.

    Für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen kommen grundsätzlich alle Technologien in Frage, neben Photovoltaikanlagen beispielsweise auch Windkraftanlagen, Kleinwasserkraft oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

    Weitere Infos dazu auf: energiegemeinschaften.gv.at

    Antrag auf Betrieb einer GEA.pdf

  • Als Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft EEG bezeichnet man den Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Wenn das Modell auch in erster Linie für die Nutzung von erneuerbarem Strom geschaffen wurde, so ist es auch für erneuerbare Wärme oder erneuerbares Gas offen.

    Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein.

    Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmer:innen einer lokalen EEG sind innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) miteinander verbunden, werden auch die Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 miteinbezogen, spricht man von regionalen EEG.

    Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein.

    Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings stehen der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder im Vordergrund. Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.

    Weitere Infos dazu auf: energiegemeinschaften.gv.at

    Antrag auf Betrieb einer EEG.pdf

     

  • Die Bürgerenergiegemeinschaft darf sich - im Vergleich zur EEG - über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken, sie ist aber auf Strom beschränkt und es entfallen die finanziellen Vergünstigungen.

    Für Bürgerenergiegemeinschaften gelten ähnliche Regelungen wie für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Im Gegensatz zur EEG darf die BEG nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.

    Auch in BEGs können die Mitglieder bzw. Gesellschafter Privat- und/oder Rechtspersonen sein, es gilt in gleicher Weise, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf.

    Elektrizitätsunternehmen, Mittel- und Großunternehmen dürfen im Gegensatz zu EEGs an BEGs teilnehmen, sie dürfen dort aber nicht die Kontrolle ausüben. 

    Die Gründung von BEGs über Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber wird in Zukunft möglich sein.

    Vorteile von Bürgerenergiegemeinschaften

    Zwar gibt es im Vergleich zur EEG keine direkten finanzielle Anreize bei BEGs, jedoch können BEGs dennoch dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Da BEGs weder lokal noch regional eingeschränkt sind, kann die Errichtung bzw. Einbindung größere Erzeugungskapazitäten innerhalb einer österreichweiten BEG eher realisiert werden.

    Darüber hinaus können sie dazu beitragen, die lokale Wirtschaft zu stärken, indem sie Arbeitsplätze schaffen und Einkommen in der Gemeinde halten. Bürgerenergiegemeinschaften können auch dazu beitragen, das Bewusstsein für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu erhöhen und die Beteiligung von Gemeinden an der Energiewende zu fördern.

    Weitere Infos dazu auf: energiegemeinschaften.gv.at

ANSCHLUSS PV-ANLAGE

Gelangen Sie in 10 Schritten zum gültigen Anschluss und Betrieb Ihrer Photovoltaikanlage (800 W bis 250 kW).

INFORMATIONEN

Allgemein

  • Kundeninformation Errichtung und Betrieb von PV-Anlagen von 800 W bis 250 kW im Niederspannungsnetz SWS.pdf
    152 KB  (PDF) Download
  • Produktdeklaration Elektrizität.pdf
    534 KB  (PDF) Download
  • Informationen zum Stromnetzbetreiber.pdf
    53 KB  (PDF) Download
  • Preisblatt Verteilnetzbetrieb der Stadtwerke Schwaz GmbH 2024.pdf
    173 KB  (PDF) Download
  • TAEV_Ausführungsbestimmungen_Tirol_2023.pdf
    4 MB  (PDF) Download

Anträge, Verträge, Nachweise

  • Datenblatt und Bedingungen Kleinsterzeugungsanlagen.pdf
    72 KB  (PDF) Download
  • Datenblatt PV-Anlage.pdf
    82 KB  (PDF) Download
  • Installations-Nachweisdokument PV-Anlagen Typ A.pdf
    86 KB  (PDF) Download
  • Antrag auf Betrieb einer GEA, EEG.pdf
    135 KB  (PDF) Download
  • Informationen zum Energielieferanten Strom § 82 (2) EIWOG.pdf
    52 KB  (PDF) Download

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