ENERGIE GEMEINSAM NUTZEN
Energie gemeinsam erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen.
Neu ab 5.10.2026:
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Formen von Bürgerenergie-Modellen
Grundsätzlich wird in Österreich verschiedenen Möglichkeiten Energie gemeinsam zu nutzen
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
- Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
- Eigenversorgungsanlage (EVA)
Welches das für Sie passende Modell ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Weitere Infos dazu auf der Website der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.
In diesem Video werden die Grundlagen der etablierten Modelle (GEA, EEG und BEG) erklärt.
ERKLÄRUNG DER MODELLE
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Die gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen - kurz GEA genannt - können in Österreich seit 2017 umgesetzt werden und sind der kleine Vorläufer der Energiegemeinschaften.
Bei diesem Modell wird selbst erzeugter Strom (z.B. PV-Anlage am Dach einer Wohnanlage) von mehreren Teilnehmer:innen genutzt. Das im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG) gesetzlich verankerte Konzept der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) macht es möglich, dass der auf dem Gebäude erzeugte Strom durch mehrere “teilnehmende Berechtigte” (z.B. Bewohner:innen) genutzt wird. Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Berechtigten an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind und über eine gemeinsame Erzeugungsanlage verfügen. Das öffentliche Netz wird hierbei nicht verwendet. So können sich etwa Mieter:innen oder Eigentümer:innen in Mehrparteienhäusern, aber auch in Bürogebäuden oder Einkaufszentren zusammenschließen, um gemeinsam eine Erzeugungsanlage zu nutzen.
Für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen kommen grundsätzlich alle Technologien in Frage, neben Photovoltaikanlagen beispielsweise auch Windkraftanlagen, Kleinwasserkraft oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
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Als Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft EEG bezeichnet man den Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Wenn das Modell auch in erster Linie für die Nutzung von erneuerbarem Strom geschaffen wurde, so ist es auch für erneuerbare Wärme oder erneuerbares Gas offen.
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmer:innen einer lokalen EEG sind innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) miteinander verbunden, werden auch die Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 miteinbezogen, spricht man von regionalen EEG.
Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein.
Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings stehen der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder im Vordergrund. Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften werden hinsichtlich des Nahebereiches wie folgt unterschieden:
- Lokaler Nahebereich: Alle Teilnehmer sind über das Niederspannungsnetz und den Niederspannungsteil der gleichen Transformatorstation verbunden.
- Regionaler Nahebereich: Alle Teilnehmer sind über das Mittelspannungsnetz und die Mittelspannungs-Sammelschiene eines Umspannwerkes miteinander verbunden.
Nachdem das öffentliche Stromnetz nur teilweise in Anspruch genommen wird, kommen jeweils vergünstigte Netzentgelte zur Anwendung (Ortsnetztarife). Dementsprechend werden zwei unterschiedliche Ortsnetztarife für die in der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft erzeugten und verbrauchten Strommengen verrechnet. Der allenfalls benötigte Restnetzbezug wird weiterhin aus dem öffentlichen Netz bezogen und dieser unterliegt der herkömmlichen Verrechnung. Jeder Teilnehmer kann für diesen Restnetzbezug wie bisher seinen Energieversorger individuell frei wählen.
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Die Bürgerenergiegemeinschaft darf sich - im Vergleich zur EEG - über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken, sie ist aber auf Strom beschränkt und es entfallen die finanziellen Vergünstigungen.
Für Bürgerenergiegemeinschaften gelten ähnliche Regelungen wie für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Im Gegensatz zur EEG darf die BEG nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.
Auch in BEGs können die Mitglieder bzw. Gesellschafter Privat- und/oder Rechtspersonen sein, es gilt in gleicher Weise, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf.
Elektrizitätsunternehmen, Mittel- und Großunternehmen dürfen im Gegensatz zu EEGs an BEGs teilnehmen, sie dürfen dort aber nicht die Kontrolle ausüben.
Die Gründung von BEGs über Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber wird in Zukunft möglich sein.
Vorteile von Bürgerenergiegemeinschaften
Zwar gibt es im Vergleich zur EEG keine direkten finanzielle Anreize bei BEGs, jedoch können BEGs dennoch dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Da BEGs weder lokal noch regional eingeschränkt sind, kann die Errichtung bzw. Einbindung größere Erzeugungskapazitäten innerhalb einer österreichweiten BEG eher realisiert werden.
Darüber hinaus können sie dazu beitragen, die lokale Wirtschaft zu stärken, indem sie Arbeitsplätze schaffen und Einkommen in der Gemeinde halten. Bürgerenergiegemeinschaften können auch dazu beitragen, das Bewusstsein für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu erhöhen und die Beteiligung von Gemeinden an der Energiewende zu fördern.
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Im Rahmen von Peer-to-Peer-Verträgen können sich zwei oder mehrere aktive Kunden, also natürliche oder juristische Personen (z.B. Privatpersonen, Unternehmen jeder Größe, Gemeinden, etc.), zusammenschließen, um gemeinsam eigenerzeugten Strom zu nutzen. Die Abwicklung und Abrechnung der Peer-to-Peer-Verträge kann direkt zwischen den Vertragspartner:innen oder indirekt über einen Dienstleister bzw. über einen bestellten und eingetragenen Organisator erfolgen.
Im Vergleich zu den anderen Modellen der gemeinsamen Energienutzung ist keine Gründung einer Rechtsform notwendig, sondern hier kann das Teilen von Energie über eine vertragliche Vereinbarung erfolgen. Hinzu kommt, dass bei diesem Modell auch die Gewinnabsicht erlaubt ist. Die Gewerbeordnung ist im Gegensatz zu EEG und BEG nicht ausgenommen.
Wichtiger Hinweis:
Ein P2P-Vertrag dient als vertragliche Vereinbarung zwischen den teilnehmenden Zählpunkten bzw. aktiven Kunden. Eine Abstimmung mit dem zuständigen Netzbetreiber ist für den Abschluss des P2P-Vertrags nicht erforderlich. Ebenso muss der P2P-Vertrag nicht an den zuständigen Netzbetreiber übermittelt werden.
Der Abschluss eines separaten Vertrags mit dem zuständigen Netzbetreiber (Betreibervertrag) ist weiterhin erforderlich. Dieser wird zentral und digital über ebUtilities abgewickelt.
Volagen zu den zwei Versionen von Peer-to-Peer-Verträgen stehen Ihnen auf der Website der österreichischen Koordinationsstelle zur Verfügung. Eine Version für 1:1/1:n und eine Version für n:n.
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Bei einer Eigenversorgungsanlage können Sie selbst erzeugten Strom nicht nur am Standort der Erzeugungsanlage, sondern auch an einem anderen eigenen Standort nutzen.
Ein Beispiel: Auf Ihrem Wohnhaus erzeugt eine PV-Anlage mehr Strom, als Sie dort gerade benötigen. Diesen Strom können Sie im Rahmen einer Eigenversorgungsanlage beispielsweise gleichzeitig an Ihrem Zweitwohnsitz nutzen.
Auch für Unternehmen ist das Modell interessant: Strom aus einer eigenen Erzeugungsanlage kann beispielsweise an einem weiteren Betriebsstandort desselben Unternehmens genutzt werden.
Im Gegensatz zu anderen Modellen der gemeinsamen Energienutzung benötigen Sie dafür keine weiteren TeilnehmerInnen.
Wichtig ist: Alle beteiligten Zählpunkte müssen derselben natürlichen oder juristischen Person zugeordnet sein.
Was ist zu tun?
- Teilnehmer:innen festlegen: Legen Sie fest, wer Strom erzeugt und wer ihn nutzen soll (bei Eigenversorungsanlage nicht nötig).
- Rahmenbedingungen vereinbaren: Die beteiligten Personen oder Organisationen vereinbaren untereinander die Rahmenbedingungen – beispielsweise Preis, Abrechnung, Vertragsdauer sowie Rechte und Pflichten (bei Eigenversorungsanlage nicht nötig).
- Voraussetzungen prüfen: Die beteiligten Zählpunkte benötigen unter anderem einen Netzanschluss und einen geeigneten Smart Meter oder Lastprofilzähler. Zusätzlich müssen weiterhin ein Stromliefervertrag sowie für eingespeisten Überschussstrom ein entsprechender Abnahmevertrag bestehen.
- Nahbereichsabfrage: Eine Nahebreichsabfrage beim Netzbetreiber ist erforderlich, um das sogenannte Zone Level zu ermitteln. Dieses wird für die Aktivierung des Bürgerenergiemodells benötigt. Über das Zone Level erfolgt die Zuordnung zum entsprechenden Nahebereich, welcher wiederum die Höhe der Netzentgeltbegünstigung bestimmt. Die daraus resultierenden Netzvergünstigungen werden in der Netzabrechnung ab 01.01.2027 berücksichtigt. Die Nahebereichsabfrage wird demnächst im Kundeportal der Stadtwerke Schwaz zur Verfügung stehen.
- Registrierung: Eine Registrierung als Marktpartner auf der Website EbUtilities ist erforderlich, hier wird die ID für das Bürgerenergiemodell festgelegt und der Betreibervertrag für den jeweiligen Netzbetreiber abgeschlossen.
- Übermittlung der Daten: Nachdem die Registrierung abgeschlossen wurde, übermittelt EbUtilities die Registrierungsdaten an das EDA-Portal. Die Zugangsdaten für die Anmeldung werden anschließend an den Organisator retourniert. Nach Erhalt der Zugangsdaten kann sich der Organisator im EDA-Portal anmelden und die gewünschten Zählpunkte aktivieren.
- Datenfreigabe: Jede:r Teilnehmer:in stimmt im Kundenportal der Stadtwerke Schwaz imjeweiligen Bereich „Datenfreigaben“ der Teilnahme des Bürgerenergiemodells zu.
- Datenaustausch: Es erfolgt der Datenaustausch zwischen allen Beteiligten über die EDA-Plattform.
Welche Rolle haben die Stadtwerke Schwaz?
Die Stadtwerke Schwaz übernehmen als Netzbetreiber die energiewirtschaftliche Abwicklung der Eigenversorgungsanlage im Netzgebiet.
Dazu werden die beteiligten Erzeugungs- und Verbrauchszählpunkte entsprechend zugeordnet und die erforderlichen Messwerte für die Berechnung der gemeinsam genutzten Energie berücksichtigt.
Ihre bestehenden Stromliefer- und Abnahmeverträge bleiben für jene Energiemengen relevant, die nicht über die Eigenversorgungsanlage abgedeckt werden.
Für die korrekte Zuordnung, Abrechnung und Abwicklung des Bürgerenergiemodells werden die Messwerte der teilnehmenden Zählpunkte benötigt. Jede:r Teilnehmer:in muss der Datenfreigabe im Kundenportal der Stadtwerke Schwaz zustimmen.
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Gründung von Energie-gemeinschaften
Folgende 6 Schritte sollten Sie befolgen, wenn Sie die Gründung einer Energiegemeinschaft planen.