ENERGIE GEMEINSAM NUTZEN
Energie gemeinsam erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen.
Formen von Energie-gemeinschaften
Grundsätzlich wird in Österreich zwischen drei verschiedenen Modellen unterschieden:
- Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA)
- Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG)
- Bürgerenergiegemeinschaft (BEG)
Welches das für Sie passende Modell ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Weitere Infos dazu auf der Website der österreichischen Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften.
In diesem Video werden die Grundlagen der verschiedenen Modelle (GEA, EEG und BEG) erklärt.
Quelle: Video: Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften – Klima- und Energiefonds
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ERKLÄRUNG DER MODELLE
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Die gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen - kurz GEA genannt - können in Österreich seit 2017 umgesetzt werden und sind der kleine Vorläufer der Energiegemeinschaften.
Bei diesem Modell wird selbst erzeugter Strom (z.B. PV-Anlage am Dach einer Wohnanlage) von mehreren Teilnehmer:innen genutzt. Das im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 (ElWOG) gesetzlich verankerte Konzept der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage (GEA) macht es möglich, dass der auf dem Gebäude erzeugte Strom durch mehrere “teilnehmende Berechtigte” (z.B. Bewohner:innen) genutzt wird. Voraussetzung ist, dass die teilnehmenden Berechtigten an dieselbe Hauptleitung angeschlossen sind und über eine gemeinsame Erzeugungsanlage verfügen. Das öffentliche Netz wird hierbei nicht verwendet. So können sich etwa Mieter:innen oder Eigentümer:innen in Mehrparteienhäusern, aber auch in Bürogebäuden oder Einkaufszentren zusammenschließen, um gemeinsam eine Erzeugungsanlage zu nutzen.
Für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen kommen grundsätzlich alle Technologien in Frage, neben Photovoltaikanlagen beispielsweise auch Windkraftanlagen, Kleinwasserkraft oder Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Anleitung: Schritt für Schritt zur Gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage GEA.pdf
Antrag: Antrag auf Betrieb einer GEA.pdf
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Als Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft EEG bezeichnet man den Zusammenschluss von mindestens zwei Teilnehmer:innen zur gemeinsamen Produktion und Verwertung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Wenn das Modell auch in erster Linie für die Nutzung von erneuerbarem Strom geschaffen wurde, so ist es auch für erneuerbare Wärme oder erneuerbares Gas offen.
Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) darf Energie (Strom, Wärme oder erneuerbares Gas) aus erneuerbaren Quellen erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. EEGs nützen die Anlagen des Netzbetreibers (wie das Stromnetz), dabei müssen sie immer innerhalb des Konzessionsgebiets eines einzelnen Netzbetreibers angesiedelt sein.
Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften sind auf den „Nahebereich“ beschränkt, welcher im Stromnetz durch die Netzebenen definiert wird. Die Teilnehmer:innen einer lokalen EEG sind innerhalb der Netzebenen 6 und 7 (Niederspannungsnetz) miteinander verbunden, werden auch die Netzebene 4 (nur die Mittelspannungs-Sammelschiene im Umspannwerk) und 5 miteinbezogen, spricht man von regionalen EEG.
Mitglieder oder Gesellschafter von EEGs können Privat- oder Rechtspersonen sein, Gemeinden, lokale Behörden oder auch KMUs. Sie müssen im Nahebereich der Erzeugungsanlage(n) angesiedelt sein.
Als Organisationsform ist für EEGs vom Verein bis zur Kapitalgesellschaft vieles möglich, allerdings stehen der regionale Nutzen und die Vorteile der Mitglieder im Vordergrund. Der Hauptzweck von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften liegt nicht im finanziellen Gewinn, dies muss in den Statuten verankert sein oder sich aus der Organisationsform der Energiegemeinschaft ergeben.
Anleitung: Schritt für Schritt zur Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaft EEG.pdf
Antrag: Antrag auf Betrieb einer EEG.pdf
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Die Bürgerenergiegemeinschaft darf sich - im Vergleich zur EEG - über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken, sie ist aber auf Strom beschränkt und es entfallen die finanziellen Vergünstigungen.
Für Bürgerenergiegemeinschaften gelten ähnliche Regelungen wie für Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften. Im Gegensatz zur EEG darf die BEG nur elektrische Energie erzeugen, speichern, verbrauchen und verkaufen. Sie ist nicht auf erneuerbare Quellen beschränkt und kann sich über die Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber in ganz Österreich erstrecken.
Auch in BEGs können die Mitglieder bzw. Gesellschafter Privat- und/oder Rechtspersonen sein, es gilt in gleicher Weise, dass die Gewinnerzielung nicht im Vordergrund stehen darf.
Elektrizitätsunternehmen, Mittel- und Großunternehmen dürfen im Gegensatz zu EEGs an BEGs teilnehmen, sie dürfen dort aber nicht die Kontrolle ausüben.
Die Gründung von BEGs über Konzessionsgebiete mehrerer Netzbetreiber wird in Zukunft möglich sein.
Vorteile von Bürgerenergiegemeinschaften
Zwar gibt es im Vergleich zur EEG keine direkten finanzielle Anreize bei BEGs, jedoch können BEGs dennoch dazu beitragen, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Übergang zu erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Da BEGs weder lokal noch regional eingeschränkt sind, kann die Errichtung bzw. Einbindung größere Erzeugungskapazitäten innerhalb einer österreichweiten BEG eher realisiert werden.
Darüber hinaus können sie dazu beitragen, die lokale Wirtschaft zu stärken, indem sie Arbeitsplätze schaffen und Einkommen in der Gemeinde halten. Bürgerenergiegemeinschaften können auch dazu beitragen, das Bewusstsein für Energieeffizienz und Nachhaltigkeit zu erhöhen und die Beteiligung von Gemeinden an der Energiewende zu fördern.
Anleitung: Schritt für Schritt zur Bürgerenergiegemeinschaft BEG.pdf
Gründung von Energie-gemeinschaften
Folgende 6 Schritte sollten Sie befolgen, wenn Sie die Gründung einer Energiegemeinschaft planen.
Eine genaue Schritt-für-Schritt Anleitung zu den einzelnen Gemeinschaften finden Sie bei den Downloads.
Quelle: Video: Österreichische Koordinationsstelle für Energiegemeinschaften – Klima- und Energiefonds
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