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Strom

ZUVERLÄSSIG VERSORGT

Rund 10.000 Kunden in und um Schwaz vertrauen auf die Sicherheit der Stromversorgung der Stadtwerke Schwaz.

Mit ihren Wasserkraftwerken und Photovoltaikanlagen und dem Zukauf von Strom versorgen die Stadtwerke Schwaz Haushalte und Betriebe mit rund 70 GWh Strom pro Jahr.
Hier können Sie:

Stromprodukte zur Auswahl für Neukunden:

  • Bei einem Verbrauch von weniger als 100.000 kWh/Jahr stehen Ihnen die unten angeführten Produkte zur Auswahl.
     
  • Bei einem Verbrauch von über 100.000 kWh/Jahr erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

    Bitte kontaktieren Sie Frau Mag.(FH) Silvia Wild, Tel. +43 5242 6970-581, kundenberatung@stadtwerkeschwaz.at


 

  • Informationen zu unserem Grundversorgungstarif finden Sie hier

 

  • Strom

    schwaz.strom PRIVAT

    Ökostrom für Haushalte

    Arbeitspreis 
    15,47 Cent/kWh

    Energiepreise inkl. 20 % Ust

     

    Grundpreis 3,60 Euro/Monat

  • Strom

    schwaz.strom eCAR

    Ökostrom für Elektrofahrzeuge

    Arbeitspreis TAG
    16,12 Cent/kWh

    Arbeitspreis NACHT
    13,79 Cent/kWh

    Energiepreise inkl. 20 % Ust

    Grundpreis 3,60 Euro/Monat

  • Strom

    schwaz.strom BUSINESS

    Ökostrom für Unternehmen

    Arbeitspreis bis 14.600 kWh/a
    12,89 Cent/kWh

    für jede weitere kWh: 
    12,64 Cent/kWh

    Energiepreise exkl. 20 % Ust

    Grundpreis 3,00 Euro/Monat

STROMKENNZEICHNUNG

100 % Ökostrom | 100 % Österreich

Stromkennzeichnung Stadtwerke Schwaz GmbH, gem § 78 und § 79 ElWOG 2010
 

  • 100% Wasserkraft 
  • 0% Windenergie
  • 0% Sonnenenergie 
  • 0% Erneuerbares Gas 
  • 0% feste oder flüssige Biomasse 
  • 0% geothermische Energie
  • 0% Erdgas 
  • 0% Erdöl und dessen Produkte 
  • 0% Kohle 
  • 0% Nuklearenergie 
  • 0% Sonstiges 

Umweltauswirkungen der Stromproduktion:
CO²-Emission (in g/kWh) - 0 
radioaktiver Abfall (in mg/kWh) - 0

Energie-gemeinschaften

Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Formen der Energiegemeinschaften und wie man sie gründet, finden Sie HIER

STROMKOSTENBREMSE

Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes, die schnell und unbürokratisch hilft. Sie soll den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken und gleichzeitig Anreiz zum Stromsparen setzen.
 

  • Sie ist ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Teilbetragszahlungen und den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024.
  • Mit 1. Juli 2024 greift die Strompreisbremse dann bis zu einem Arbeitspreis von 25 Cent/kWh statt bisher 40 Cent/kWh. Haushalte zahlen weiterhin 10 Cent selbst.
  • Die Stromkostenbremse erhalten natürliche Personen, die für einen Haushalts-Zählpunkt einen aufrechten Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben.
  • Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert. 

Als unterer Schwellenwert, ab dem die Stromkostenbremse greift, werden 10 Cent pro kWh angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro kWh bzw. ab 01.07.2024 25 Cent pro kWh. Ab diesem Wert steigt die Höhe des Stromkostenzuschusses nicht mehr an – pro kWh werden also maximal 30 Cent bzw. 15 Cent Zuschuss gewährt. Die Werte sind jeweils als Nettopreise zu verstehen. Die Umsatzsteuer ist vom Stromkostenzuschuss nicht umfasst. 

Wichtige Fragen und Antworten zur Energiesituation und den Auswirkungen auf Haushalte und Privatpersonen finden Sie hier

SMART METER

Die intelligenten Stromzähler

Die intelligenten Stromzähler ...

... sind digital, bequem und sicher. Sie sind Voraussetzung für die effiziente Nutzung von Energie und eine zuverlässige Stromversorgung.

Digital bringt Erleichterung
Durch diese intelligenten Zähler wird die Ablesung der Verbrauchswerte deutlich erleichtert. Denn durch die digitale Übertragung der Daten zu den Stadtwerken Schwaz ist eine manuelle Zählerablesung beim Kunden vor Ort nicht mehr nötig. Außerdem macht die Möglichkeit einer taggenauen Ablesung auch das An- bzw. Abmelden bei einem Umzug einfacher denn je. Mit einem intelligenten Stromzähler kann der persönliche Stromverbrauch auch beobachtet, analysiert und kostensparend angepasst werden. Dazu liefern intelligente Stromzähler – je nach Einstellungsvorgabe des Kunden – laufende Energieverbrauchsdaten, die über das Kundenportal
der Stadtwerke Schwaz abgerufen
werden können.

Intelligente Stromzähler sind sicher
Die Energiedaten werden kryptografisch verschlüsselt und sind nur vom Kunden persönlich oder zwecks Abrechnung für die Stadtwerke Schwaz zugänglich. Die Geräte entsprechen dem höchstmöglichen Sicherheitsstandard. Die Datenübertragung erfolgt über die Stromleitung bis zur nächsten Trafostation und von dort über eine Mobilfunkstrecke bis zu den Stadtwerken Schwaz. Die Sicherheit der Daten ist garantiert.

Derzeit werden alle herkömmlichen Zähler gegen neue, digitale Stromzähler ersetzt. Der Endverbraucher kann selbst entscheiden, wie der intelligente Zähler eingestellt werden soll und die Anzeige von Stromverbrauchsdaten kann auf Wunsch ein- oder ausgeschaltet werden.

FAQs - Smart Meter. Häufig gestellte Fragen.

  • Die neue Stromrichtlinie im 3. EU-Binnenmarktpaket fordert im Anhang A die Einführung von „intelligenten Messsystemen“, also Smart Meters für alle Verbraucher, um aktiv an den Energiemärkten teilnehmen zu können. Die Richtlinie fordert des Weiteren, dass mindestens 80 % aller Stromkunden bis spätestens 2020 einen Smart Meter erhalten sollen.

    Die Ende Dezember 2010 beschlossene ElWOG-Novelle 2010 enthält in den §§ 83 f erstmals Rahmenbedingungen über eine österreichweite Einführung von Smart Metering. Damit soll die Umsetzung der Vorgaben aus dem oben erwähnten 3. Richtlinienpaket der EU erreicht werden.

    Festgeschrieben wurde in § 83 Abs. 1, dass der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend eine Verordnung über die Eckpunkte eines Roll-outs in Österreich nach Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erlassen kann.

    Die Regulierungsbehörde E-Control hat ebenfalls einige Verordnungsermächtigungen erhalten. So sollen laut §§ 83 Abs. 2 bzw. 84 Abs. 4 in Zukunft die detaillierten Vorgaben für Smart Metering, etwa die Art- und der Umfang der Funktionsanforderungen, der Dateninhalt oder die Information an den Kunden durch die E-Control per Verordnung geregelt werden

  • Smart Meter sind digitale Messgeräte zur Erfassung des Energieverbrauchs, wobei die Verbrauchswerte fernübertragen werden können. Gegenüber den derzeit verwendeten Messgeräten verfügen Smart Meter über eine Reihe neuer Funktionen. Im Gegensatz zum rein analogen Ferraris-Zähler besitzt der Smart Meter keinerlei mechanische Teile mehr sondern funktioniert vollelektronisch.

    Darüber hinaus bietet der Smart Meter eine Fülle an nützliche Zusatzfunktionen, die weit über das bloße Erfassen des Stromverbrauchs hinausgehen. So zum Beispiel unter anderem:

     

    • Erfassung und Speicherung von detaillierten Zählwerten (z.B. ¼ Stundenwerte über mehrere Tage)
    • Lastgangmessung – d.h. die Messung der abgenommenen Strommenge je ¼ Stunde
    • Mehrtariffunktionalität. Damit sind dann etwa spezielle Wochenendtarife, Ferienhaustarife, Singletarife oder spezielle Tarife für Betreiber von Wärmepumpen möglich
    • Erfassung von Qualitätsparametern
    • Kommunikationsschnittstellen für externe Anwendungen (weitere Zähler, Haushaltsgeräte, Inhouse-Displays, die den jeweiligen Verbrauch anzeigen usw.)
    • Information des Kunden zeitnahe über seinen tatsächlichen Energieverbrauch
    • Transparente Darstellung der kundenspezifischen Daten in einem Webportal
  • Ein Smart Meter ist ein elektronischer Zähler, welcher Tages- und Viertelstundenverbrauchswerte misst und für max. 60 Tage im Gerät speichert. Wenn nicht anders erforderlich (z.B. aufgrund des gewählten Stromtarifs) oder gewünscht, erfolgt an uns täglich eine Übertragung des im Zähler gespeicherten Tagesverbrauchswertes.

  • Der Smart Meter bildet die Schnittstelle in die digitale Energiewelt. Sie haben dadurch die Möglichkeit Ihren Stromverbrauch laufend zu beobachten, die Auswirkungen einer Änderung Ihres Verbrauchsverhaltens auf den Stromverbrauch umgehend zu analysieren, eventuelle Stromfresser zu identifizieren und den Wirkungsgrad von Effizienzmaßnahmen zu prüfen.

    Weitere Vorteile ergeben sich auch durch:

    • Verbesserungen in Netzüberwachung und -steuerung;
    • Ausfallsmanagement mit Identifizierung von Kundenanlagen, die von Störungen betroffen sind und zielgerichtete effiziente Störungsbehebung;
    • Unterstützung der Integration von dezentralen Erzeugungsanlagen (Strom);
    • Verlagerung von Verbrauchsspitzen und Vergleichmäßigung der Netzbelastung durch tarifliche Anreize für Kunden;
    • Deutliche Reduktion der Anzahl der Anfragen von Konsumenten zu Rechnungen
    • Regelmäßige Kosten- und Verbrauchsinformationen
    • Transparente und nachvollziehbare Stromrechnungen (keine Überraschung durch hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung)
    • Klarheit bei Verbrauchsabgrenzungen, z.B. bei Lieferantenwechsel, Übersiedlung
    • Unterstützung von zukunftsträchtigen Gebäudekonzepten (Stichwort: Homeautomation)
    • Schnellere Einschaltung des Stroms bei Einzug (Kein langes Warten, bis der Netzbetreiber vor Ort den Zähler einschaltet. Lästige Terminvereinbarungen entfallen.)
  • Ihre Verbrauchsdaten werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen verarbeitet und gespeichert. Diese beinhalten u.a. Stromabrechnung, Kundeninformation sowie Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.

    Es werden keine persönlichen Daten wie Name oder Adresse übertragen.

  • Standard-Einstellung (IMS) - „Smart Meter“
    In der Standard-Variante misst der Zähler die Viertelstundenwerte und addiert diese zu einem Tagesverbrauchswert. Dieser Tageszählerstand wird einmal täglich an den Netzbetreiber übermittelt. Damit können Sie Ihre Tagesverbrauchsdaten im Kundenportal einsehen. Diese Werte bleiben im Zähler für 60 Tage gespeichert.

    Erweiterte Einstellung (Opt-in oder IME) – „Prime Meter“
    In dieser Konfiguration misst der Zähler die Viertelstundenwerte. Diese werden einmal pro Tag an den Netzbetreiber übertragen. Bei dieser Einstellung ist eine genaue Lastanalyse möglich, welche im Kundenportal illustriert wird. Die Viertelstundenwerte bleiben für 60 Tage im Zähler gespeichert. Für diese Funktion ist Ihre ausdrückliche Zustimmung notwendig (siehe angehängtes Formular).

    Digitaler Standardzähler (Opt-out oder DSZ) – „Blind Meter“
    Ein Zähler im Opt-out-Verfahren überträgt den Zählerstand zum Stichtag der Jahresablesung oder Mieterwechsels. Möchten Sie das Opt-out wählen, müssen Sie uns darüber informieren (siehe nächste Frage).

  • Auch wenn wir als Netzbetreiber verpflichtet sind, Smart Meter flächendeckend einzubauen, besteht für Sie als Kunde die Möglichkeit gewisse Funktionen des Zählers abzulehnen („Opt-out“). In diesem Falle teilen Sie uns dies bitte unter Angabe von Namen, Kundennummer, Anlagenadresse und Unterschrift mit. Wir werden Ihren derzeitigen Stromzähler dann durch einen digitalen Standardzähler ohne intelligente Funktion ersetzen. Ihr Zählerstand wird dann nur zum Zwecke der Jahresabrechnung bzw. Schlussabrechnung bei Lieferantenwechsel von der Ferne ausgelesen.

  • Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns ein großes Anliegen. Der Betrieb von intelligenten Messgeräten sowie deren Kommunikation zu externen Geräten werden daher nach dem anerkannten Stand der Technik abgesichert. Der Betrieb von intelligenten Messgeräten entspricht den maß- und eichgesetzlichen und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie dem anerkannten Stand der Technik.

  • Der Stromeigenverbrauch bei einem elektronischen Zähler ist geringer als beim bisherigen Stromzähler. Die Stadtwerke Schwaz GmbH arbeitet daran, die Kommunikationsinfrastruktur so effizient wie möglich aufzubauen, was dazu führt, dass der Smart Meter in etwa 5 - 8 % weniger Strom als die derzeit benutzten Messgeräte benötigt. Hinzu kommt, dass der beim herkömmlichen Zähler benötigte Strombedarf für die Drehscheibe gänzlich entfällt.

  • Der Ausbau Ihres alten und der Einbau des neuen Zählers dauert ca. eine Stunde. Bitte beachten Sie, dass es dabei zu einer kurzen Unterbrechung der Stromversorgung kommen wird. Der Zählertausch ist für Sie kostenlos und in der Regel ohne größere technische Anpassungen möglich.

  • Weitere Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie auf auf dieser Website oder auch auf der Website der E-Control https://www.e-control.at/konsumenten/smart-meter.

    http://www.e-control.at/recht/bundesrecht/strom/verordnungen

INFORMATIONEN

Allgemeine Infos

  • Allgemeine Anschlussinfo.pdf
    169 KB  (PDF) Download
  • FAQs Energiekostenausgleich 2022.pdf
    877 KB  (PDF) Download
  • Smart_Meter_Kurzanleitung.pdf
    1 MB  (PDF) Download
  • Informationsblatt Smart Meter.pdf
    100 KB  (PDF) Download

Strom/Energie

  • Produkt- und Preisblatt Fair Plus Grundversorgung.pdf
    366 KB  (PDF) Download
  • Produkt- und Preisblatt Fair Plus Privat.pdf
    359 KB  (PDF) Download
  • Produkt- und Preisblatt Fair Plus Business.pdf
    359 KB  (PDF) Download
  • Produkt- und Preisblatt Fair Plus Nacht.pdf
    360 KB  (PDF) Download
  • Produkt- und Preisblatt schwaz.strom PRIVAT.pdf
    402 KB  (PDF) Download
  • Produkt- und Preisblatt schwaz.strom eCAR.pdf
    402 KB  (PDF) Download
  • Produkt- und Preisblatt schwaz.strom BUSINESS.pdf
    401 KB  (PDF) Download
  • Informationen zum Energielieferanten Strom § 82 (2) EIWOG.pdf
    52 KB  (PDF) Download

Strom/Netz

  • Antrag auf Netzanschluss Strom (Netzzutritt).pdf
    152 KB  (PDF) Download
  • Antrag auf Betrieb einer GEA, EEG.pdf
    140 KB  (PDF) Download
  • Preisblatt Verteilnetzbetrieb der Stadtwerke Schwaz GmbH 2024.pdf
    173 KB  (PDF) Download
  • Infoblatt_Allgem.Netzbedingungen_SWS.pdf
    155 KB  (PDF) Download
  • Datenblatt Netzrückwirkungen nach TOR D2.pdf
    172 KB  (PDF) Download
  • Fertigstellungsmeldung.pdf
    140 KB  (PDF) Download
  • ANB Allgemeine Netzbedingungen Tirol SWS Schwaz.pdf
    534 KB  (PDF) Download
  • Technische Beschreibung Kundenschnittstelle SWS Smart Meter.pdf
    189 KB  (PDF) Download
  • Zustimmungserklärung für Opt-in.pdf
    125 KB  (PDF) Download
  • Ausfall- und Störungsdaten 2023.pdf
    116 KB  (PDF) Download
  • BEG Betreibervertrag Bürgerenergiegemeinschaft.pdf
    171 KB  (PDF) Download

PV Photovoltaik

  • Antrag auf Netzanschluss Strom (Netzzutritt).pdf
    152 KB  (PDF) Download
  • Antrag auf Betrieb einer GEA, EEG.pdf
    140 KB  (PDF) Download
  • Datenblatt PV-Anlage.pdf
    93 KB  (PDF) Download
  • Datenblatt und Bedingungen Kleinsterzeugungsanlagen.pdf
    72 KB  (PDF) Download
  • Preisblatt Verteilnetzbetrieb der Stadtwerke Schwaz GmbH 2024.pdf
    173 KB  (PDF) Download
  • Fertigstellungsmeldung.pdf
    140 KB  (PDF) Download

eLadestation

  • Informationsblatt eLadestation.pdf
    154 KB  (PDF) Download
  • Antrag auf Netzanschluss Strom (Netzzutritt).pdf
    152 KB  (PDF) Download
  • Datenblatt eLadestation.pdf
    113 KB  (PDF) Download
  • Fertigstellungsmeldung.pdf
    140 KB  (PDF) Download

AGB/ALB

  • ALB-ElektrischeEnergieStrom.pdf
    226 KB  (PDF) Download
  • ALB Strom Großkunden.pdf
    73 KB  (PDF) Download

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