ZUVERLÄSSIG VERSORGT
Rund 10.000 Kunden in und um Schwaz vertrauen auf die Sicherheit der Stromversorgung der Stadtwerke Schwaz.
Stromprodukte zur Auswahl für Neukunden:
- Bei einem Verbrauch von weniger als 100.000 kWh/Jahr stehen Ihnen die unten angeführten Produkte zur Auswahl.
- Bei einem Verbrauch von über 100.000 kWh/Jahr erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Bitte kontaktieren Sie Frau Mag.(FH) Silvia Wild, Tel. +43 5242 6970-581, kundenberatung@stadtwerkeschwaz.at
- Informationen zu unserem Grundversorgungstarif finden Sie hier
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Strom
schwaz.strom PRIVAT
Ökostrom für Haushalte
Arbeitspreis
15,47 Cent/kWhEnergiepreise inkl. 20 % Ust
Grundpreis 3,60 Euro/Monat
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Strom
schwaz.strom eCAR
Ökostrom für Elektrofahrzeuge
Arbeitspreis TAG
16,12 Cent/kWh
Arbeitspreis NACHT
13,79 Cent/kWh
Energiepreise inkl. 20 % UstGrundpreis 3,60 Euro/Monat
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Strom
schwaz.strom BUSINESS
Ökostrom für Unternehmen
Arbeitspreis bis 14.600 kWh/a
12,89 Cent/kWh
für jede weitere kWh:
12,64 Cent/kWh
Energiepreise exkl. 20 % UstGrundpreis 3,00 Euro/Monat
STROMKENNZEICHNUNG
100 % Ökostrom | 100 % Österreich
Stromkennzeichnung Stadtwerke Schwaz GmbH, gem § 78 und § 79 ElWOG 2010
- 100% Wasserkraft
- 0% Windenergie
- 0% Sonnenenergie
- 0% Erneuerbares Gas
- 0% feste oder flüssige Biomasse
- 0% geothermische Energie
- 0% Erdgas
- 0% Erdöl und dessen Produkte
- 0% Kohle
- 0% Nuklearenergie
- 0% Sonstiges
Umweltauswirkungen der Stromproduktion:
CO²-Emission (in g/kWh) - 0
radioaktiver Abfall (in mg/kWh) - 0
Energie-gemeinschaften
Nähere Informationen zu den unterschiedlichen Formen der Energiegemeinschaften und wie man sie gründet, finden Sie HIER.
STROMKOSTENBREMSE
Die Stromkostenbremse ist eine Entlastungsmaßnahme des Bundes, die schnell und unbürokratisch hilft. Sie soll den aktuellen Preissteigerungen bei Strom entgegenwirken und gleichzeitig Anreiz zum Stromsparen setzen.
- Sie ist ab 1. Dezember 2022 direkt auf den Teilbetragszahlungen und den Stromrechnungen wirksam und gilt bis zum 30. Juni 2024.
- Mit 1. Juli 2024 greift die Strompreisbremse dann bis zu einem Arbeitspreis von 25 Cent/kWh statt bisher 40 Cent/kWh. Haushalte zahlen weiterhin 10 Cent selbst.
- Die Stromkostenbremse erhalten natürliche Personen, die für einen Haushalts-Zählpunkt einen aufrechten Stromliefervertrag mit einem Energielieferanten haben.
- Pro Haushalts-Zählpunkt wird maximal ein Grundkontingent von 2.900 Kilowattstunden (kWh) gefördert.
Als unterer Schwellenwert, ab dem die Stromkostenbremse greift, werden 10 Cent pro kWh angenommen, das entspricht etwa dem Vorkrisen-Niveau. Der obere Schwellenwert liegt bei 40 Cent pro kWh bzw. ab 01.07.2024 25 Cent pro kWh. Ab diesem Wert steigt die Höhe des Stromkostenzuschusses nicht mehr an – pro kWh werden also maximal 30 Cent bzw. 15 Cent Zuschuss gewährt. Die Werte sind jeweils als Nettopreise zu verstehen. Die Umsatzsteuer ist vom Stromkostenzuschuss nicht umfasst.
Wichtige Fragen und Antworten zur Energiesituation und den Auswirkungen auf Haushalte und Privatpersonen finden Sie hier.
Die intelligenten Stromzähler ...
... sind digital, bequem und sicher. Sie sind Voraussetzung für die effiziente Nutzung von Energie und eine zuverlässige Stromversorgung.
Digital bringt Erleichterung
Durch diese intelligenten Zähler wird die Ablesung der Verbrauchswerte deutlich erleichtert. Denn durch die digitale Übertragung der Daten zu den Stadtwerken Schwaz ist eine manuelle Zählerablesung beim Kunden vor Ort nicht mehr nötig. Außerdem macht die Möglichkeit einer taggenauen Ablesung auch das An- bzw. Abmelden bei einem Umzug einfacher denn je. Mit einem intelligenten Stromzähler kann der persönliche Stromverbrauch auch beobachtet, analysiert und kostensparend angepasst werden. Dazu liefern intelligente Stromzähler – je nach Einstellungsvorgabe des Kunden – laufende Energieverbrauchsdaten, die über das Kundenportal
der Stadtwerke Schwaz abgerufen
werden können.
Intelligente Stromzähler sind sicher
Die Energiedaten werden kryptografisch verschlüsselt und sind nur vom Kunden persönlich oder zwecks Abrechnung für die Stadtwerke Schwaz zugänglich. Die Geräte entsprechen dem höchstmöglichen Sicherheitsstandard. Die Datenübertragung erfolgt über die Stromleitung bis zur nächsten Trafostation und von dort über eine Mobilfunkstrecke bis zu den Stadtwerken Schwaz. Die Sicherheit der Daten ist garantiert.
Derzeit werden alle herkömmlichen Zähler gegen neue, digitale Stromzähler ersetzt. Der Endverbraucher kann selbst entscheiden, wie der intelligente Zähler eingestellt werden soll und die Anzeige von Stromverbrauchsdaten kann auf Wunsch ein- oder ausgeschaltet werden.
FAQs - Smart Meter. Häufig gestellte Fragen.
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Die neue Stromrichtlinie im 3. EU-Binnenmarktpaket fordert im Anhang A die Einführung von „intelligenten Messsystemen“, also Smart Meters für alle Verbraucher, um aktiv an den Energiemärkten teilnehmen zu können. Die Richtlinie fordert des Weiteren, dass mindestens 80 % aller Stromkunden bis spätestens 2020 einen Smart Meter erhalten sollen.
Die Ende Dezember 2010 beschlossene ElWOG-Novelle 2010 enthält in den §§ 83 f erstmals Rahmenbedingungen über eine österreichweite Einführung von Smart Metering. Damit soll die Umsetzung der Vorgaben aus dem oben erwähnten 3. Richtlinienpaket der EU erreicht werden.
Festgeschrieben wurde in § 83 Abs. 1, dass der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend eine Verordnung über die Eckpunkte eines Roll-outs in Österreich nach Durchführung einer Wirtschaftlichkeitsanalyse erlassen kann.
Die Regulierungsbehörde E-Control hat ebenfalls einige Verordnungsermächtigungen erhalten. So sollen laut §§ 83 Abs. 2 bzw. 84 Abs. 4 in Zukunft die detaillierten Vorgaben für Smart Metering, etwa die Art- und der Umfang der Funktionsanforderungen, der Dateninhalt oder die Information an den Kunden durch die E-Control per Verordnung geregelt werden
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Smart Meter sind digitale Messgeräte zur Erfassung des Energieverbrauchs, wobei die Verbrauchswerte fernübertragen werden können. Gegenüber den derzeit verwendeten Messgeräten verfügen Smart Meter über eine Reihe neuer Funktionen. Im Gegensatz zum rein analogen Ferraris-Zähler besitzt der Smart Meter keinerlei mechanische Teile mehr sondern funktioniert vollelektronisch.
Darüber hinaus bietet der Smart Meter eine Fülle an nützliche Zusatzfunktionen, die weit über das bloße Erfassen des Stromverbrauchs hinausgehen. So zum Beispiel unter anderem:
- Erfassung und Speicherung von detaillierten Zählwerten (z.B. ¼ Stundenwerte über mehrere Tage)
- Lastgangmessung – d.h. die Messung der abgenommenen Strommenge je ¼ Stunde
- Mehrtariffunktionalität. Damit sind dann etwa spezielle Wochenendtarife, Ferienhaustarife, Singletarife oder spezielle Tarife für Betreiber von Wärmepumpen möglich
- Erfassung von Qualitätsparametern
- Kommunikationsschnittstellen für externe Anwendungen (weitere Zähler, Haushaltsgeräte, Inhouse-Displays, die den jeweiligen Verbrauch anzeigen usw.)
- Information des Kunden zeitnahe über seinen tatsächlichen Energieverbrauch
- Transparente Darstellung der kundenspezifischen Daten in einem Webportal
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Ein Smart Meter ist ein elektronischer Zähler, welcher Tages- und Viertelstundenverbrauchswerte misst und für max. 60 Tage im Gerät speichert. Wenn nicht anders erforderlich (z.B. aufgrund des gewählten Stromtarifs) oder gewünscht, erfolgt an uns täglich eine Übertragung des im Zähler gespeicherten Tagesverbrauchswertes.
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Der Smart Meter bildet die Schnittstelle in die digitale Energiewelt. Sie haben dadurch die Möglichkeit Ihren Stromverbrauch laufend zu beobachten, die Auswirkungen einer Änderung Ihres Verbrauchsverhaltens auf den Stromverbrauch umgehend zu analysieren, eventuelle Stromfresser zu identifizieren und den Wirkungsgrad von Effizienzmaßnahmen zu prüfen.
Weitere Vorteile ergeben sich auch durch:
- Verbesserungen in Netzüberwachung und -steuerung;
- Ausfallsmanagement mit Identifizierung von Kundenanlagen, die von Störungen betroffen sind und zielgerichtete effiziente Störungsbehebung;
- Unterstützung der Integration von dezentralen Erzeugungsanlagen (Strom);
- Verlagerung von Verbrauchsspitzen und Vergleichmäßigung der Netzbelastung durch tarifliche Anreize für Kunden;
- Deutliche Reduktion der Anzahl der Anfragen von Konsumenten zu Rechnungen
- Regelmäßige Kosten- und Verbrauchsinformationen
- Transparente und nachvollziehbare Stromrechnungen (keine Überraschung durch hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung)
- Klarheit bei Verbrauchsabgrenzungen, z.B. bei Lieferantenwechsel, Übersiedlung
- Unterstützung von zukunftsträchtigen Gebäudekonzepten (Stichwort: Homeautomation)
- Schnellere Einschaltung des Stroms bei Einzug (Kein langes Warten, bis der Netzbetreiber vor Ort den Zähler einschaltet. Lästige Terminvereinbarungen entfallen.)
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Ihre Verbrauchsdaten werden ausschließlich zum Zweck der Erfüllung von gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen verarbeitet und gespeichert. Diese beinhalten u.a. Stromabrechnung, Kundeninformation sowie Aufrechterhaltung eines sicheren und effizienten Netzbetriebes. Eine Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen.
Es werden keine persönlichen Daten wie Name oder Adresse übertragen.
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Standard-Einstellung (IMS) - „Smart Meter“
In der Standard-Variante misst der Zähler die Viertelstundenwerte und addiert diese zu einem Tagesverbrauchswert. Dieser Tageszählerstand wird einmal täglich an den Netzbetreiber übermittelt. Damit können Sie Ihre Tagesverbrauchsdaten im Kundenportal einsehen. Diese Werte bleiben im Zähler für 60 Tage gespeichert.Erweiterte Einstellung (Opt-in oder IME) – „Prime Meter“
In dieser Konfiguration misst der Zähler die Viertelstundenwerte. Diese werden einmal pro Tag an den Netzbetreiber übertragen. Bei dieser Einstellung ist eine genaue Lastanalyse möglich, welche im Kundenportal illustriert wird. Die Viertelstundenwerte bleiben für 60 Tage im Zähler gespeichert. Für diese Funktion ist Ihre ausdrückliche Zustimmung notwendig (siehe angehängtes Formular).Digitaler Standardzähler (Opt-out oder DSZ) – „Blind Meter“
Ein Zähler im Opt-out-Verfahren überträgt den Zählerstand zum Stichtag der Jahresablesung oder Mieterwechsels. Möchten Sie das Opt-out wählen, müssen Sie uns darüber informieren (siehe nächste Frage).
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Auch wenn wir als Netzbetreiber verpflichtet sind, Smart Meter flächendeckend einzubauen, besteht für Sie als Kunde die Möglichkeit gewisse Funktionen des Zählers abzulehnen („Opt-out“). In diesem Falle teilen Sie uns dies bitte unter Angabe von Namen, Kundennummer, Anlagenadresse und Unterschrift mit. Wir werden Ihren derzeitigen Stromzähler dann durch einen digitalen Standardzähler ohne intelligente Funktion ersetzen. Ihr Zählerstand wird dann nur zum Zwecke der Jahresabrechnung bzw. Schlussabrechnung bei Lieferantenwechsel von der Ferne ausgelesen.
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Die Sicherheit Ihrer Daten ist uns ein großes Anliegen. Der Betrieb von intelligenten Messgeräten sowie deren Kommunikation zu externen Geräten werden daher nach dem anerkannten Stand der Technik abgesichert. Der Betrieb von intelligenten Messgeräten entspricht den maß- und eichgesetzlichen und den datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie dem anerkannten Stand der Technik.
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Der Stromeigenverbrauch bei einem elektronischen Zähler ist geringer als beim bisherigen Stromzähler. Die Stadtwerke Schwaz GmbH arbeitet daran, die Kommunikationsinfrastruktur so effizient wie möglich aufzubauen, was dazu führt, dass der Smart Meter in etwa 5 - 8 % weniger Strom als die derzeit benutzten Messgeräte benötigt. Hinzu kommt, dass der beim herkömmlichen Zähler benötigte Strombedarf für die Drehscheibe gänzlich entfällt.
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Der Ausbau Ihres alten und der Einbau des neuen Zählers dauert ca. eine Stunde. Bitte beachten Sie, dass es dabei zu einer kurzen Unterbrechung der Stromversorgung kommen wird. Der Zählertausch ist für Sie kostenlos und in der Regel ohne größere technische Anpassungen möglich.
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Weitere Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie auf auf dieser Website oder auch auf der Website der E-Control https://www.e-control.at/konsumenten/smart-meter.
http://www.e-control.at/recht/bundesrecht/strom/verordnungen
INFORMATIONEN
Allgemeine Infos
Strom/Energie
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Produkt- und Preisblatt Fair Plus Grundversorgung.pdf
366 KB (PDF) Download
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Produkt- und Preisblatt Fair Plus Privat.pdf
359 KB (PDF) Download
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Produkt- und Preisblatt Fair Plus Business.pdf
359 KB (PDF) Download
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Produkt- und Preisblatt Fair Plus Nacht.pdf
360 KB (PDF) Download
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Produkt- und Preisblatt schwaz.strom PRIVAT.pdf
402 KB (PDF) Download
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Produkt- und Preisblatt schwaz.strom eCAR.pdf
402 KB (PDF) Download
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Produkt- und Preisblatt schwaz.strom BUSINESS.pdf
401 KB (PDF) Download
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Informationen zum Energielieferanten Strom § 82 (2) EIWOG.pdf
52 KB (PDF) Download
Strom/Netz
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Antrag auf Netzanschluss Strom (Netzzutritt).pdf
152 KB (PDF) Download
-
Antrag auf Betrieb einer GEA, EEG.pdf
135 KB (PDF) Download
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Preisblatt Verteilnetzbetrieb der Stadtwerke Schwaz GmbH 2024.pdf
173 KB (PDF) Download
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Infoblatt_Allgem.Netzbedingungen_SWS.pdf
155 KB (PDF) Download
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Datenblatt Netzrückwirkungen nach TOR D2.pdf
172 KB (PDF) Download
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Fertigstellungsmeldung.pdf
140 KB (PDF) Download
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ANB Allgemeine Netzbedingungen Tirol SWS Schwaz.pdf
534 KB (PDF) Download
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Technische Beschreibung Kundenschnittstelle SWS Smart Meter.pdf
189 KB (PDF) Download
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Zustimmungserklärung für Opt-in.pdf
125 KB (PDF) Download
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Ausfall- und Störungsdaten 2023.pdf
116 KB (PDF) Download
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BEG Betreibervertrag Bürgerenergiegemeinschaft.pdf
171 KB (PDF) Download
PV Photovoltaik
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Antrag auf Netzanschluss Strom (Netzzutritt).pdf
152 KB (PDF) Download
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Antrag auf Betrieb einer GEA, EEG.pdf
135 KB (PDF) Download
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Datenblatt PV-Anlage.pdf
93 KB (PDF) Download
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Datenblatt und Bedingungen Kleinsterzeugungsanlagen.pdf
72 KB (PDF) Download
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Preisblatt Verteilnetzbetrieb der Stadtwerke Schwaz GmbH 2024.pdf
173 KB (PDF) Download
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Fertigstellungsmeldung.pdf
140 KB (PDF) Download