Strom
Wichtige Information zu rückwirkenden Ab- und Anmeldungen für Strom
Die Stadtwerke Schwaz möchten darauf hinweisen, dass es durch eine gesetzliche Änderung der Marktprozesse ab 07. Oktober 2024 nicht mehr möglich ist eine rückwirkende Abmeldung für Ihre Stromanlage durchzuführen. Das bedeutet, dass keine tagesaktuellen oder auch rückwirkende Abmeldungen durchgeführt werden und diese nur noch in die Zukunft erfolgen können. Bisher war es möglich eine Ab- bzw. Anmeldung mit einem Datum in der Vergangenheit durchzuführen, wenn dies z.B. bei einem Umzug versäumt wurde. Eine rückwirkende Abmeldung ist ab sofort nur mehr in Ausnahmefällen, wie Insolvenzen oder Verlassenschaften möglich.
Ziel dieser Maßnahme ist es, eine Vereinheitlichung zu bewirken und mehr Transparenz im österreichischen Energiemarkt zu schaffen. Die neuen Regelungen stellen sicher, dass der Ablauf von Stromanmeldungen für alle Kundinnen und Kunden gleich abläuft. Zusätzlich sollen Unstimmigkeiten bei der Abrechnung oder der Zuordnung von Verbrauchszeiträumen vermieden werden.
Um unnötige Kosten zu vermeiden, bitten wir daher unsere Kundinnen und Kunden in Zukunft im Falle eines Auszugs, Umzugs oder Einzugs sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen (idealerweise 2-4 Wochen im Vorhinein), um eine Ab- bzw. Anmeldung fristgerecht durchführen zu können.
Das Formular zur An- oder Abmelden der Stromversorgung kann jederzeit online auf unserer Website ausgefüllt werden. Unsere Kundenberatung ist aber auch telefonisch unter 05242 / 6970 oder per eMail kundenberatung@stadtwerkeschwaz.at für Sie erreichbar.