Bei Neu- oder Zubauten ist ein Lageplan gem. Tiroler Bauordnung beizulegen.
Bei Objekten, die außerhalb des im Flächenwidmungsplans ausgewiesenen Baulandes versorgt werden sollen, wird für die Anschlussbeurteilung ein aktueller Auszug (Kopie) aus dem Flächenwidmungsplan benötigt.
Bei mehreren Anlagen bitte Aufstellung beilegen.